Der für Umwelt zuständige EU-Kommissar Stavros Dimas erklärte: „Die industriellen Emissionen in der Europäischen Union sind weiterhin zu hoch und beeinträchtigen die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Wir brauchen klarere und striktere Vorschriften, damit die Industrieanlagen die erforderlichen hohen Umweltstandards überall in der Union einhalten. Die EU muss sicherstellen, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen und die besten verfügbaren Techniken einsetzen."
Beseitigung der Mängel bei den derzeitigen Rechtsvorschriften über Industrieemissionen
Mit der neuen Richtlinie sollen die Mängel bei den derzeitigen Rechtsvorschriften über Industrieemissionen behoben werden. Es gibt sieben sich überschneidende Richtlinien, die ähnliche Tätigkeiten abdecken, wobei allein in den Geltungsbereich der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) rund 52 000 Anlagen fallen. Hauptziel der Richtlinie ist eine Verstärkung des Einsatzes „bester verfügbarer Techniken" (BVT), eine Verpflichtung für die Betreiber industrieller Anlagen, die kostenwirksamsten Techniken anzuwenden, um ein hohes Unweltschutzniveau zu erreichen.
Da die bestehenden Rechtsvorschriften nicht strikt genug sind, wurden BVT bislang nicht in dem Umfang angewendet, wie er in der IVU-Richtlinie EU-weit vorgeschrieben ist. Außerdem werden die derzeitigen Rechtsvorschriften in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht in gleicher Weise eingehalten und durchgesetzt, und der komplexe rechtliche Rahmen verursacht unnötige Kosten für die Industrie. Diese Probleme gilt es zu lösen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Industrie zu erhalten und zugleich ein höheres Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schaffen.
Ziel der IVU-Richtlinie (siehe MEMO/07/441) ist es, die von Industrieanlagen in der Europäischen Union ausgehenden Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden zu vermeiden bzw. zu verringern. Aus den jüngsten Zahlen zur Erteilung von Genehmigungen im Rahmen der Richtlinie geht hervor, dass bis Mitte 2006 nur etwa 50 % der 52 000 betroffenen Anlagen eine Genehmigung erhalten hatten – ein bedauerlicher Zustand, der erkennen lässt, dass sich die Mitgliedstaaten nicht ausreichend bemüht haben, die in der Richtlinie gesetzte Frist (30. Oktober 2007) einzuhalten.
Die neue Richtlinie über Industrieemissionen
Die Kommission hat eingehende Untersuchungen durchgeführt, bevor sie die neue Richtlinie vorgeschlagen hat (Untersuchungen zur Wettbewerbsfähigkeit, Möglichkeiten für eine Straffung der Rechtsvorschriften, Berichte über einzelne Industriezweige, intensive Beratungen mit Interessenträgern u. a.).
Das Ergebnis ist eine klarere und kohärentere Richtlinie, die die derzeitige IVU-Richtlinie und sechs sektorspezifische Richtlinien zu einer einzigen neuen Richtlinie über Industrieemissionen zusammenfasst. Sie wird zu einer stärkeren Anwendung der BVT in der EU führen, indem sie namentlich Abweichungen von diesen auf besondere Fälle beschränkt und mehr Gewicht auf die Begründung der in den Genehmigungen enthaltenen Auflagen legt.
Mit der Richtlinie werden striktere Mindestgrenzwerte für Emissionen in bestimmten Industriezweigen in der EU festgesetzt, insbesondere für Großfeuerungsanlagen, bei denen die Bemühungen um eine Verminderung der Umweltverschmutzung keine ausreichenden Fortschritte erbracht haben. Die Richtlinie sieht Mindeststandards für Umweltinspektionen bei Industrieanlagen vor und ermöglicht eine wirksamere Überprüfung von Genehmigungen.
Darüber hinaus weitet der Vorschlag den Geltungsbereich der Rechtsvorschriften auf andere umweltbelastende Tätigkeiten wie z. B. mittelgroße Feuerungsanlagen aus, so dass sichergestellt ist, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein gleich hohes Umweltschutzniveau erreicht wird.
Die Richtlinie dürfte erhebliche Verbesserungen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit mit sich bringen. Allein die Emissionsreduzierungen bei Großfeuerungsanlagen dürften zu Nettogewinnen in Höhe von 7 bis 28 Mrd. EUR jährlich führen und die Zahl von vorzeitigen Todesfällen und verlorenen Lebensjahren um 13 000 bzw. 125 000 verringern. Auch in anderen Sektoren wird mit beträchtlichen Gesundheits- und Umweltvorteilen gerechnet.
Dank der vorgeschlagenen Richtlinie werden sich die Verwaltungskosten für Behörden und Betreiber um 105 bis 255 Mio. EUR jährlich verringern, was zur künftigen Nachhaltigkeit der EU-Industrie beitragen wird.
Da der Vorschlag erst in einigen Jahren in Kraft treten wird, wird die Kommission darüber hinaus Empfehlungen abgeben und sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten um eine bessere Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften bemühen.
Hintergrund
Siehe Fragen und Antworten zum Kommissionsvorschlag und den derzeitigen Rechtsvorschriften (MEMO/07/623).
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