Mit einer neuen Richtlinie sollen der sexuelle Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie die Kinderpornografie EU-weit unter Strafe gestellt werden, indem rund 20 einschlägige Straftatbestände harmonisiert und entsprechende Mindesthöchststrafen festgesetzt werden. Zudem sieht sie ein hartes Vorgehen gegen den Sextourismus und die Kinderpornografie im Internet vor.
Studien zufolge werden zwischen 10 und 20 % der Kinder in Europa in der einen oder anderen Form Opfer sexuellen Missbrauchs. Die Anzahl der Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt steigt stetig, wobei die Bilder immer drastischer und brutaler werden. Rund 20 % der Sexualstraftäter werden nach ihrer Verurteilung rückfällig.
Strafen
Nach dem Richtlinienentwurf sollen der sexuelle Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern mit Freiheitsstrafen bedroht werden, die – je nach Art des Verbrechens – von mindestens einem Jahr bis zu mindestens zehn Jahren reichen.
So würde Personen, die veranlassen, dass ein Kind Zeuge sexueller Handlungen (d.h. Opfer sexuellen Missbrauchs) wird, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohen, wohingegen die Nötigung eines Kindes zu sexuellen Handlungen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren geahndet werden soll.
Auf die Teilnahme an pornografischen Darbietungen, an denen Kinder beteiligt sind, (d.h. an sexueller Ausbeutung von Kindern) würde eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren stehen; wer dagegen ein Kind zur Kinderprostitution nötigt, hätte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren zu rechnen.
Der Besitz von Kinderpornografie soll mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden (deren Besitz wäre lediglich zu Ermittlungszwecken erlaubt), die Herstellung solchen Materials dagegen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren.
Außerdem soll mit der geplanten Richtlinie das “Online-Grooming“ – Nutzung von Chatrooms und Diskussionsforen zur Kontaktaufnahme mit Kindern in der Absicht, sie sexuell zu missbrauchen – in die Liste der Straftaten aufgenommen werden.
Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet
Die Mitgliedstaaten sollen künftig dafür sorgen, dass kinderpornografische Webseiten auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet unverzüglich entfernt werden, und zudem darauf hinwirken, dass derartige Seiten auf Servern außerhalb ihres Hoheitsgebiets entfernt werden. Sie sollen in der Lage sein, den Zugang zu solchen Webseiten zu sperren.
Geht der Herstellung von Kinderpornografie oder dem Missbrauch von Kindern Online-Grooming voraus, so erhöht sich die Höchststrafe um mindestens ein Jahr.
Bekämpfung des Sextourismus
Nach der Richtlinie sollen EU-Bürger, die Kinder missbrauchen, künftig auch dann verfolgt werden können, wenn sie ihre Straftaten außerhalb der EU begehen; dies dürfte dazu beitragen, dass die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen sinkt. Überdies sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Organisation von entsprechenden Reisearrangements ebenfalls unter Strafe gestellt wird.
Schutz des Kinderbetreuungsbereichs
Um zu verhindern, dass Pädophile in der EU eine Anstellung im Kinderbetreuungsbereich erhalten, sollen die betreffenden Arbeitgeber nach der neuen Richlinie die Möglichkeit haben, Informationen über frühere Verurteilungen der Bewerber einzuholen, und zwar auch, wenn es sich dabei um Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten handelt.
Opferschutz
Kindliche Opfer sollen während der Ermittlungen und der Gerichtsverfahren zusätzlichen Schutz genießen. Beispielsweise können die Strafverfolgungs- und Justizbehörden auf ihre Vernehmung verzichten, und sie können vom Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört werden.
Weiteres Vorgehen
Der Rat und das Europäische Parlament haben im Juni Einvernehmen über die geplante Richtlinie erzielt, so das diese – nach ihrer förmlichen Verabschiedung durch die beiden Organe – voraussichtlich noch vor Jahresende in Kraft treten wird. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
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