Dieser Fahrplan soll die Gleichstellungsagenda voranbringen. Er baut auf der Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum 2001-2005 auf und sieht sowohl den Ausbau bestehender Aktivitäten als auch neue Maßnahmen vor. In dem Fahrplan werden sechs Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Zielen und den zentralen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele genannt. 2008 wird ein Bericht über den Stand der Umsetzung des Fahrplans vorgelegt und 2010 eine Evaluierung des Fahrplans einschließlich eines Vorschlags für ein geeignetes Follow-up. RECHTSAKT Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 [KOM(2006) 92 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG In dem Fahrplan werden bereits bestehende Aktionsbereiche aufgegriffen und völlig neue Aktionsbereiche vorgeschlagen. Insgesamt sieht der Fahrplan sechs Aktionsschwerpunkte vor: gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen, Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt, Beseitigung von Geschlechterstereotypen und Förderung der Gleichstellung in der Außen- und der Entwicklungspolitik.
Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer
Obwohl die Rechtsvorschriften zur Gleichstellung und der soziale Dialog deutliche Fortschritte ermöglicht haben, steht Europa weiterhin vor beträchtlichen Herausforderungen. Die Ziele der Kommission betreffen vor allem sechs zentrale Bereiche.
- Einige Ziele der Lissabon-Strategie betreffen zwar die Geschlechterdimension, doch sind zu ihrer Erreichung verstärkte Anstrengungen erforderlich; dies gilt vor allem für die Beschäftigungs- und die Arbeitslosenquote für Frauen.
- Trotz einschlägiger EU-Rechtsvorschriften besteht zwischen Frauen und Männern noch immer ein Einkommensunterschied von 15 %, der auf strukturelle Ungleichheiten wie sektorbezogene Segregation zurückzuführen ist.
- Frauen stellen im Schnitt 30 % der Unternehmer/innen in der EU. Der Zugang zu Finanzmitteln und Ausbildung ist für sie häufig schwieriger als für Männer.
- Die Gefahr der Verarmung ist bei Frauen größer als bei Männern, denn bei Frauen ist die Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung ihrer beruflichen Laufbahn und damit des Erwerbs geringerer Ansprüche größer. Die Sozialsysteme sollten es den Frauen ermöglichen, ausreichende individuelle Rentenansprüche anzusammeln.
- Frauen und Männer sind mit jeweils spezifischen Gesundheitsrisiken konfrontiert. Die medizinische Forschung und zahlreiche Sicherheits- und Gesundheitsstandards sind stärker auf Männer und männlich dominierte Arbeitsbereiche ausgerichtet.
- Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten.
- Flexible Arbeitsregelungen haben vielfältige Vorteile. Trotzdem hat die Tatsache, dass bei weitem mehr Frauen als Männer derartige Regelungen nutzen, negative Auswirkungen auf die Position der Frauen am Arbeitsplatz und auf ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit.
- Aufgrund der negativen demografischen Entwicklung kann sich die EU eine Verschwendung von Humankapital nicht leisten. Bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten ermöglichen eine gelungene Work-Life-Balance.
- Nur wenige Männer nehmen Elternurlaub oder arbeiten Teilzeit. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um Männer zu ermutigen, Familienpflichten zu übernehmen.
- Die nach wie vor zu geringe Repräsentation von Frauen in der Zivilgesellschaft, in der Politik und in den oberen Ebenen der öffentichen Verwaltung ist ein Demokratiedefizit.
- Die ausgewogene Partizipation von Frauen und Männern kann zu einer produktiveren und innovativeren Arbeitskultur beitragen. Die Beförderungsverfahren müssen unbedingt transparent sein.
- Wenn die Zielvorgabe der Mitgliedstaaten von 25 % Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Forschung erreicht wird, kann dies dazu beitragen, dass Innovation, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Forschung gesteigert werden.
- Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung und Früh- oder Zwangsehen bedeuten eine Verletzung der grundlegenden Rechte auf Leben, Sicherheit, Freiheit, Würde sowie körperliche und seelische Unversehrtheit.
- Zur Bekämpfung des Frauenhandels schlägt die Kommission die Kriminalisierung des Menschenhandels durch geeignete Gesetze und gleichzeitig Maßnahmen vor, die die Nachfrage nach Menschen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verhindern. Die neue Richtlinie über Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel bietet ein Instrument zur Reintegration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt.
- In Bildung und Kultur: Die Jugendlichen sollten ermutigt werden, sich für nicht traditionelle Bildungswege zu interessieren, damit verhindert wird, dass Frauen vorwiegend Berufe mit geringerer Anerkennung und geringerer Bezahlung ergreifen.
- Am Arbeitsmarkt: Frauen sind nach wie vor sowohl mit horizontaler als auch mit vertikaler Segregation konfrontiert. Sie sind weiterhin in Sektoren beschäftigt, die weniger Wertschätzung genießen, und finden sich im Allgemeinen auf den unteren Stufen in der Unternehmenshierarchie wieder.
- In den Medien.
Im Zusammenhang mit der Gleichstellung in der Außen- und der Entwicklungspolitik ist zu unterscheiden zwischen Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern einerseits und den potentiellen Teilnehmerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik andererseits.
Die Länder der ersten Gruppe müssen den gemeinschaftlichen Besitzstand übernehmen. In der zweiten Ländergruppe bemüht sich die EU um die Verbreitung international anerkannter Grundsätze wie der Millenniumserklärung zur Entwicklung und die Pekinger Aktionsplattform (PAP). In der Erklärung „Der europäische Konsens über die Entwicklungspolitik" hat sie ferner die Gleichstellung als einen von fünf zentralen Grundsätzen der Entwicklungspolitik bekräftigt. In der neuen EU-Strategie für Afrika ist die Gleichstellung der Geschlechter ebenfalls ein zentraler Aspekt.
ZENTRALE AKTIONEN Überprüfung der Rechtsvorschriften
Die Kommission wird die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung, die bei der Neufassung von 2005 nicht geändert wurden, überprüfen, um sie zu modernisieren.
Sie wird zusammen mit ihrer dienststellenübergreifenden Gruppe „Gleichstellung" dafür sorgen, dass der Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter weitestmöglich in alle Politikbereiche integriert wird, d. h. z. B in die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und die neue, gestraffte offene Koordinierungsmethode, die in den Bereichen Pensionen, soziale Integration, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zum Tragen kommt.
Sensibilisierung
Das wichtigste Instrument zur Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist Sensibilisierung. Die Kommission will den Dialog mit den europäischen Bürgern intensivieren, und zwar u. a. mit Hilfe des Plans D für Demokratie, Dialog und Diskussion und des Portals „ Europa für Sie".
Bessere Statistiken und mehr Forschung
Die Notwendigkeit besserer Statistiken ist in den meisten Bereichen deutlich geworden. Neue Indikatoren und ein neuer zusammengesetzter Gleichstellungsindex dürften den Vergleich der Daten auf EU-Ebene vereinfachen. Die Aufschlüsselung der Statistiken nach dem Geschlecht ist ebenfalls wichtig.
Zur Geschlechterdimension im Gesundheitswesen und zu den Berufen im Gesundheits- und Sozialbereich sind mehr Forschungsarbeiten erforderlich. Die europäische Datenbank über Frauen und Männer in Entscheidungsprozessen wird fortgeführt. Das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung kann als Instrument für die Finanzierung zielgerichteter Forschungsarbeiten eingesetzt werden.
Auf internationaler Ebne sieht die von der Kommission unterstützte Pekinger Aktionsplattform bessere Strukturen für die Erhebung von Daten über die Geschlechterdimension in den Entwicklungsländern vor.
Sonstige Maßnahmen
Die Kommission wird der Geschlechterdimension in mehreren Mitteilungen Rechnung tragen, insbesondere in einer Mitteilung zur demografischen Entwicklung, einer Mitteilung zur Einrichtung eines Systems für vergleichbare statistische Daten zu Verbrechen, Opfern und Strafjustiz und einer Mitteilung über „Ein Ideenkonzept zum Thema Gleichstellung in der Entwicklungszusammenarbeit".
Des Weiteren plant die Kommission einen europäischen Best-Practice-Leitfaden zum Thema „IKT und die Geschlechterproblematik", Leitlinien zum Gender Mainstreaming in Lehrgängen und Trainings für internationales Krisenmanagement (2006) und ein Handbuch zur Gleichstellung, das sich an Personen richtet, die in die Prozesse der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und der neuen, gestrafften offenen Koordinierungsmethode, die in den Bereichen Pensionen, soziale Integration, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zum Tragen kommt, eingebunden sind. 2007 wird die Kommission ferner eine Mitteilung zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden vorlegen.
Mehrere Veranstaltungen werden die Möglichkeit bieten, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen: das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle (2007), das Europäische Jahr gegen Ausgrenzung und Armut (2010) und eine Euromed-Ministerkonferenz zum Thema Gleichstellung (2006).
Die Kommission wird ein EU-Netzwerk von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Entscheidungspositionen und ein Netzwerk der Gleichbehandlungsstellen aufbauen. Sie wird eng mit den NGO und den Sozialpartnern zusammenarbeiten.
Finanzierung
Ein neues Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, das mit einem Budget von 50 Mio. EUR ausgestattet werden soll, wird beim Follow-up der meisten dieser Maßnahmen eine Schlüsselrolle spielen.
Da die Gleichstellung der Geschlechter ein Teil mehrerer Politikbereiche ist, werden die zentralen Aktionen aus verschiedenen Quellen finanziert, zu denen auch das geplante Programm PROGRESS gehören wird.
Daher wird die Kommission prüfen, inwieweit die Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen und die Einbeziehung der Genderperspektive in das Haushaltsverfahren auf EU-Ebene eingeführt werden kann.
Die Strukturfonds wie der EFF und der ELER (2007-2013) sind eine wichtige Finanzierungsquelle, die dazu beitragen wird, dass die Barcelona-Ziele für den Bereich Kinderbetreuung und den Aufbau anderer Betreuungsmöglichkeiten erreicht werden.
Der ESF spielt eine Rolle bei der Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmakrt, bei der Intergration von Frauen aus Drittländern in die EU und bei der Beseitigung von Geschlechterstereotypen.