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Strategie gegen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei

Strategie gegen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei

Die Kommission legt eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) vor, die die Wirtschaft im Fischereisektor, die Fischbestände und die Meeresumwelt gefährdet. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nur noch Erzeugnisse, die aus der ordnungsgemäß geprüften Fangtätigkeit des Flaggenstaates oder des betroffenen Exportstaats stammen, auf dem Markt der Europäischen Union (EU) zugelassen werden. Daneben sind eine stärkere Überwachung der Fangtätigkeit auf dem Meer, die Ermittlung von IUU-Betreibern, eine verbesserte Umsetzung des einschlägigen Fischereirechts und die bessere Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen vorgesehen. Die Initiative ist in den 2002 beschlossenen Rahmenaktionsplan der Gemeinschaft gegen IUU-Fischerei eingebettet und knüpft an die Maßnahmen auf internationaler Ebene (FAO, RFO) an.

Redazione Environment 25 May 2009
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Kommission begrüßt Annahme der neuen Vorschriften im Spirituosensektor durch Rat und Parla

Kommission begrüßt Annahme der neuen Vorschriften im Spirituosensektor durch Rat und Parla

Die Agrarminister der Europäischen Union haben sich heute auf neue Vorschriften im Spirituosensektor geeinigt und damit eine Einigung in erster Lesung zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament besiegelt. Die neue Verordnung trägt zu einer größeren Klarheit der EU-Rechtsvorschriften im Spirituosensektor bei, fügt zwei frühere Verordnungen zu einer einzigen zusammen und legt die Regeln fest, wie technische Änderungen, WTO-Anforderungen und das System der geografischen Angaben der EU zu berücksichtigen sind. Die neue Verordnung enthält klare Definitionen aller Spirituosen, sollte den Erzeugern beim Absatz ihrer Erzeugnisse helfen und den Verbrauchern klare Informationen an die Hand geben. Einer der Hauptdiskussionspunkte seit der Vorlage des Vorschlags im Dezember 2005 durch die Kommission war die Definition von Wodka. In der neuen Verordnung wird die derzeitige Begriffsbestimmung beibehalten, während die Kennzeichnungsvorschriften leicht geändert werden. Künftig wird Wodka, der aus Getreide oder Kartoffeln zubereitet worden ist, einfach als Wodka bezeichnet. Wodka aus anderen Rohstoffen erhält die Angabe „hergestellt aus", die durch die Bezeichnung des verwendeten Ausgangsstoffs ergänzt wird. Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft

European Union European_union 18 Jan 2008
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