Sta atliche Beihilfen: Kommission nimmt Leitfäden für Ausbildungsbeihilfen und Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer an
Die Europäische Kommission hat in zwei Leitfäden die Kriterien dargelegt, die sie bei der eingehenden Prüfung hoher Ausbildungsbeihilfen bzw. Beihilfen für die Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer zugrunde legt. Sie erläutert darin ferner, welche Informationen sie für die Prüfung der Beihilfen benötigt und wie sie dabei die positiven und die negativen Auswirkungen der Beihilfen gegeneinander abwägt. Die Kriterien entsprechen dem stärker ökonomisch ausgerichteten Ansatz der Kommission bei der Beihilfenkontrolle, dessen Grundsätze im „Aktionsplan Staatliche Beihilfen“ (siehe IP/05/680 und MEMO/05/195 ) ausgeführt sind. Mit den Leitfäden will die Kommission dazu beitragen, die Beihilfevorschriften klarer auszugestalten und zu vereinfachen.